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Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit – gesetzlich geregelt


Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz heisst vor allem:


Beides basiert auf den Bundesgesetzen über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) sowie über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz). In den gesetzlichen Verordnungen werden die technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen geregelt, und damit eine ganzheitliche Erfassung der Problematik sichergestellt.


Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die


Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass die Arbeitnehmenden weder gesundheitlich gefährdet noch überbeansprucht werden.


Pflichten
Die Pflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sind in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz unter Artikel 2, 3 und 10 sowie im Unfallversicherungsgesetz unter Art. 82 festgehalten.


Mitspracherecht
Gemäss Art.10 Mitwirkungsgesetz sowie Art. 48 Arbeitsgesetz haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. deren Vertretungen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Organisation der Arbeitszeit ein Mitspracherecht.


Kontakt


Download

PDF-Datei

Was will das Arbeitsgesetz

PDF-Datei

seco - Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz


Links zum Thema

seco - Arbeitnehmerschutz

EKAS - Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit


Gesetzliche Grundlagen

Arbeitsgesetz ArG

Verordnung 3 zum ArG

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Mitwirkungsgesetz