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Aufzugsanlagen – Waren- und Personenlifts


Aufzüge sind spezielle technische Einrichtungen, für die separate Normen und Vorschriften bestehen.


Mit Normierungs- und Sicherheitsfragen von Aufzügen befassen sich in der Schweiz neben dem SECO besonders die beiden Fachorganisationen


Diese delegieren auch Vertretende in entsprechende europäische und internationale Gremien. Im SAV sind auch die Vollzugsorgane vertreten.


Vollzugsorgane


Für den Vollzug der Arbeitssicherheit sind zuständig


Unterhalt


Mit der Übergabe einer Aufzugsanlage an den Bauherren bzw. Betreiber muss auch der Unterhalt geregelt werden. Die Anzahl notwendiger Kontrollen muss dem Betreiber vom Lieferanten in schriftlicher Form bekannt gegeben werden. Es ist ein entsprechender Wartungsnachweis zu führen.


Kontakt


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Konformitätsbewertung


Links zum Thema

 

Suva Luzern

Eidg. Inspektorat EIA

Aufzugshersteller VSA

Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit SVAS


Gesetzliche Grundlagen

Aufzugsverordnung

Normenübersicht