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Die vereinfachte Planbegutachtung


Anlagen, Neu- und Umbauten sowie Umgestaltungen von nicht industriellen Betrieben werden im Rahmen des vereinfachten Planbegutachtungsverfahrens beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls nötig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.


Die vollständigen Eingabe-Unterlagen sind 1-fach einzureichen


Abnahme
Der Abschluss eines zu begutachtenden Vorhabens ist zwecks Vereinbarung eines Abnahmetermins der IGA mitzuteilen. Diese prüft, ob Bau und Einrichtung des Betriebes den Vorschriften entsprechen.


Kontakt


Links zum Thema

 

SECO - Arbeitnehmerschutz

SuvaPro - Arbeitssicherheit

Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz


Gesetzliche Grundlagen

Arbeitsgesetz ArG

Verordnung 3 zum ArG

Verordnung 4 zum ArG

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)