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Sicherheitskonzepte gemäss EKAS-Richtlinie 6508


Um menschliches Leid sowie betriebs- und volkwirtschaftliche


Schäden zu vermeiden, sollen die Anzahl und Schwere der Betriebsunfälle und Berufskrankheiten langfristig und nachhaltig gesenkt werden.


In der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und der Verordnung 3 zu Arbeitsgesetz (ArGV 3) sind dazu die grundsätzlichen Anforderungen definiert:


Diese Grundsätze gelten für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen.


Was will die EKAS-Richtlinie 6508?
Die per 1. Februar 2007 komplett überarbeitete Richtlinie 6508 der Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) konkretisiert die allgemeinen Grundsätze.


Geregelt werden die Beizugspflicht von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, die systemorientierte Prävention in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unter Einbezug der Mitarbeitenden und die zweckmässige Dokumentation der getroffenen Massnahmen.



Kontakt


Download

PDF-Datei

Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)

PDF-Datei

Wie sicher ist mein Betrieb - Selbsttest


Links zum Thema


Gesetzliche Grundlagen

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Mitwirkungsgesetz