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Arbeitslosenkasse – öffentliche und private

Die Arbeitslosenkassen sind seit der Einführung der Arbeitslosenversicherung (ALV)
mit deren Durchführung beauftragt. Es ist ihre Aufgabe, die
Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und die verschiedenen Versicherungsleistungen
auszuzahlen.
Die Kassen sind die eigentlichen Zahlstellen der Arbeitslosenversicherung.

Die Arbeitslosenkassen richten Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeits-,
Schlechtwetterentschädigungen aus und vergüten die Kosten im Rahmen
arbeitsmarktlicher Massnahmen, z.B. Kurskosten oder Einarbeitungszuschüsse.
Die Arbeitslosenkassen sind Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Umfang
und Art von Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung.

Die Arbeitslosenkassen sind durch das Gesetz bestimmt. Vorgesehen sind

  • öffentliche kantonale Kassen und
  • Verbandskassen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen.

Für den Leistungsbezug haben sowohl Arbeitslose wie Arbeitgebende
die freie Wahl unter diesen Kassen. Einzig bei der Insolvenzentschädigung ist
ausschliesslich die öffentliche Arbeitslosenkasse zuständig.

Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern ist eine
dienstleistungsorientierte Abteilung der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) und dem
kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) eingegliedert.

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Kontakt

Arbeitslosenkasse
des Kantons Luzern

Bürgenstrasse 12
Postfach 2166
CH - 6002 Luzern

Telefon: 041 228 58 58
Fax: 041 228 61 93
E-Mail: Arbeitslosenkasse

Schalteröffnungszeiten:

Mo - Fr

08.00 - 11.00

13.30 - 16.30

Standort

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Broschüre Arbeitslosigkeit

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzversicherung (AVIG)
Art. 77 AVIG