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Insolvenzentschädigung – wer ist anspruchsberechtigt?


Die Insolvenzentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie deckt Arbeitnehmenden ausstehende Lohnforderungen bei Zahlungsunfähigkeit (= Insolvenz) des Arbeitgebenden. Die Insolvenzentschädigung wird nur durch die öffentliche Arbeitslosenkasse am Sitz des Arbeitgebenden zum Zeitpunkt des Konkurses ausgerichtet.


Im Kanton Luzern ist die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung zuständig.


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Broschüre Insolvenzentschädigung


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