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Arbeits- und Ruhezeit – gesetzlich geregelt


Zum Schutze der Arbeitnehmenden setzt der Gesetzgeber aus arbeits- und wirtschaftpolitischen Überlegungen bei der Gestaltung von betrieblichen Arbeitszeitsystemen gewisse Grenzen. Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Eckpfeiler des Arbeitsgesetzes, wirkt sich zwangsläufig auch auf die Sonderformen der Arbeitszeit aus:


z.B. Überzeitarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Sonntagsarbeit, gleitende Arbeitszeit usw. Die Einhaltung dieser arbeitsgesetzlichen Bestimmungen wird durch die kantonale Vollzugsbehörde überwacht.


Arbeitsgesetzliche Randbedingungen für betriebliche Arbeitszeitsysteme:



Tages-, Abend- und Nachtarbeit


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Was will das Arbeitsgesetz


Links zum Thema

seco - Arbeits- und Ruhezeiten


Gesetzliche Grundlagen

Arbeitsgesetz (ArG)