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Kurzarbeitsentschädigung


Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten, um Entlassungen vermeiden und Arbeitsplätze erhalten zu können. Als Kurzarbeit gilt die vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit oder
die vollständige Einstellung der Arbeit eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung.
Die Reduktion muss wirtschaftlich bedingt und unvermeidbar sein.


Kurzarbeitsentschädigung wird auch ausgerichtet:


Nicht entschädigt werden Arbeitsausfälle,


Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung wird die Kurzarbeitsentschädigung an den Arbeitgebenden ausgerichtet. Jeder Arbeitnehmende hat jedoch das Recht, Kurzarbeit abzulehnen. Der Arbeitgebende muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen.


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PDF-Datei

Broschüre Kurzarbeitsentschädigung


Links zum Thema

www.treffpunkt-arbeit.ch


Gesetzliche Grundlagen

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