
Der Stab Recht erteilt Bewilligungen in den Bereichen:
Private Arbeitsvermittlung
Personalverleih
Kurzarbeitsentschädigung
Schlechtwetterentschädigung
Auf Antrag der Arbeitslosenkasse bzw. der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) prüft der Stab Recht in Zweifelsfällen einzelne Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenentschädigung (insbesondere die Vermittlungsfähigkeit).
Dienststelle |
Telefon: | 041 228 68 88 |
Fax: | 041 228 62 07 |
E-Mail: |

Schalteröffnungszeiten: |
Mo - Fr |
08.00 - 11.00 |
13.30 - 16.30 |

